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Aus dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung ergibt sich auch die Befugnis, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzungen selbst zu regeln. Satzungen werden vom Stadtrat beschlossen. Die wichtigste gemeind-liche Satzung ist die Hauptsatzung. Sie stellt die Verfassung der Gemeinde dar und ergänzt das Kommunalverfassungs-recht.

Wir haben hier die wichtigsten für das Stadtgebiet Brandis geltenden ortsrechtlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführt. Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzzeitige Bedeutung haben und Bebauungspläne wurden nicht in die Sammlung aufgenommen.

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